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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.1997 - 2 E 896/96   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.1997 - 2 E 896/96 (https://dejure.org/1997,10914)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.10.1997 - 2 E 896/96 (https://dejure.org/1997,10914)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - 2 E 896/96 (https://dejure.org/1997,10914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 4 K 4292/95
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.1997 - 2 E 896/96
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.1997 - 2 E 896/96
    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1996 - 9 C 8.96 -, NVwZ 1997, 381 = DVBl. 1997, 897.

    Fehlt - wie hier - das Merkmal der deutschen Sprache, so kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1996 - 9 C 8.96 -, aaO., der sich der Senat angeschlossen hat, wegen des engen Zusammenhanges zwischen Sprache, Erziehung und Kultur ohne das Hinzutreten besonderer Umstände, die die Kläger nicht vorgetragen haben und die nicht ersichtlich sind, auch nicht von einer deutschen Erziehung des Klägers zu 1) oder von der Vermittlung deutscher Kultur an ihn ausgegangen werden.

    Wird somit das von dem Kläger zu 1) geltend gemachte Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht durch Sprache, Erziehung, Kultur objektiv bestätigt, wie es nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG erforderlich ist, kann der Kläger zu 1) kein deutscher Volkszugehöriger sein, weil auch sonstige für die Bestätigung eines Bekenntnisses zum deutschen Volkstum in Betracht kommende Umstände von ähnlichem Gewicht und ähnlicher Beschaffenheit wie die in § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG ausdrücklich angeführten Bestätigungsmerkmale, vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1996 - 9 C 8.96 -, aaO., nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich sind.

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.1997 - 2 E 896/96
    vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Februar 1993 - 9 C 25.92 -, BVerwGE 92, 70 (72f), und vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 -, DVBl 1996, 198.
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.1997 - 2 E 896/96
    vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Februar 1993 - 9 C 25.92 -, BVerwGE 92, 70 (72f), und vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 -, DVBl 1996, 198.
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 20.93

    Vertriebene - Volkszugehörigkeit - Ausreise - Aufnahme - Spätgeborene - Zweite

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.1997 - 2 E 896/96
    Die Klage der minderjährigen und nicht bekenntnisfähigen Klägerinnen zu 3) und 4) ist unbegründet, weil sie den geltend gemachten Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides mangels Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen sowie mangels Bekenntnisfähigkeit und fehlender Anhaltspunkte für eine Prägung der Bekenntnislage in der Familie durch einen dem deutschen Volkstum zugehörenden Elternteil vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. April 1994 - 9 C 20.93 -, DVBl 1994, 935, allenfalls auf § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG stützen können und die Voraussetzungen für eine Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid des Klägers zu 1) aus den oben dargelegten Gründen nicht vorliegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2003 - 2 A 943/02

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung eines vertriebenenrechtlichen

    Damit haben die Kläger in der Antragsbegründung keine hinreichend substantiierten Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass und warum entgegen der Annahme des Senates in seiner ständigen Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteil des Senats vom 30. Juni 1997 - 2 A 5208/94 - und den vom Verwaltungsgericht in seinem Urteil zitierten Beschluss vom 9. Oktober 1997 - 2 E 896/96 -, hier der Gebrauch und die Benutzung der deutschen Sprache in der Familie der Klägerin auch unter den Bedingungen der Kommandantur ausnahmsweise nicht möglich gewesen sein sollen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2010 - 12 A 1831/10

    Verweigerung eines Aufnahmebescheides trotz Aufnahme der Mutter in die Liste

    - 2 A 4176/04 -, vom 16. Juni 2003 - 2 A 519/02 - und vom 24. November 1997 - 2 A 235/95 -, sowie Beschlüsse vom 10. Dezember 1997 - 2 A 4244/94 - und vom 9. Oktober 1997 - 2 E 896/96 - (zu § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BVFG a.F.).
  • VG Minden, 16.06.2004 - 6 K 1573/03
    vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 09.10.1997 - 2 E 896/96 - ebenso ständige Rechtsprechung des VG Minden, vgl. z. B. Urteil vom 09. Juni 2004 - 3 K 2305/03 -.
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